Schweigepflicht

 

 

 

- Beratung an Ihrer Seite -

Selbstverständlich hat unser Berufsstand Schweigepflicht bzgl. all Ihrer Belange. Befragen Sie auch gerne unseren Verband: "Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller" in Bonn - BVBC. Dieser sendet Ihnen gerne unsere Richtlinien. Dies beginnt schon beim ersten Kontakt. Erst recht beim "Aufmaß" zur Preisermittlung, wo wir die Belegstruktur prüfen, bis hin zur eigentlichen Belegverarbeitung oder Beratung. Auf Wunsch übergeben wir Ihnen zusätzlich eine entsprechende schriftliche Erklärung.

Ganz vorsichtigen sei gesagt, kein Dachdecker ein Dach decken kann oder einen Preis nennen kann, ohne es vorher gesehen zu haben. Genauso wenig gelingt dies einem Berater ohne ersten Einblick, der Sie in Beratung und Belegen unterstützen soll. Halten Sie daher einfach die repräsentativen Belege (z. B. Monatsmenge), oder die fraglichen Beratungsunterlagen (auch externe) bereit. Vielen Dank.

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Stand: 27. Oktober 2010    kein Bild? klick: Hauptseite