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| Für die hier eingestellten Themen übernehmen wir keine Verantwortung, weil es sich um externe Links handelt. Für den Inhalt ist deren Ersteller verantwortlich. Hauptthemen: 2.) Neuerungen Finanzbuchhaltung 3.) Neuerungen Sozialversicherung Weitere Stichworte: 1a.) Lohnsteuerkarten 2010 gelten 2011 weiter 1b.) Bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses verbleiben die Lohnsteuerkarten 2010 auch für 2011 beim Arbeitgeber (KEINE Aushändigung Arbeitnehmer mehr seit Jahren) Arbeitnehmer erhalten nur noch ein Protokoll über die Jahresabzüge für ihre Einkommensteuererklärung. Diese werden spätestens den "Januar"-L/Gehaltsabrechnungen 2011 beigefügt. Bei versäumter Aushändigung wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber. Deren Daten wurden zuvor bereits elektronisch an die Finanzbehörden gemeldet. Sie liegen also für Ihre EKSt. dort bereits passend vor). Alternativ verbleiben die Lohnsteuerkarten -falls externe Beauftragung- bei einem betriebswirtschaftlichen oder steuerlichen Berater/Entgeltabrechner. Dieser muss sie für die Zeit seiner Beauftragung für Abrechnungen und Betriebsprüfungen vorhalten. Die vollständigen Hinweise finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums unter "Download" dieses LINKS (s. a. vorgenanntes "1a") 1c.) Bei Ausscheiden erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber/seinem vorgen. Berater die Karte weiterhin gesandt (erfolgt regelmäßig zusammen mit letzter L/Gehaltsabrechnung). 2.) Was bedeutet "Faktorverfahren"?
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