Kompetenzen gesetzlich

 

    

 
- Beratung an Ihrer Seite -

Kompetenzen gesetzlich

I-              Buchhaltung /Entgeltabrechnung

o        § 6 Abs. 3+4 Steuerberatergesetz = Als Bilanzbuchhalter biete ich im Bereich der Buchhaltung lediglich das Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen an. Wünschen Sie Jahresabschlüsse, sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an. Wenn Sie möchten, sprechen wir Ihnen gerne Empfehlungen aus.

  Persönlicher Hinweis:    Kraft Gesetz dürfen z. B. die Bilanzbuchhalter im Angestellten-Verhältnis (ähnlich wie die Steuerberater auch) die Jahresabschlüsse rechtsgültig fertigen. Das gleiche dürfen selbständige Bilanzbuchhalter in vielen EG-Ländern außerhalb Deutschlands. Und dies bei praktisch gleichem Ausbildungsstand der Bilanzbuchhalter. Dies zeigt den hohen fachlichen Anspruch der Ausbildung und der Erfordernisse an Bilanzbuchhalter. S. a. Meinung einer IHK dazu. Dieser Hinweis erfolgt auch deswegen, weil von vielen steuerbearbeitenden Berufen gerade diese Kompetenz in der Öffentlichkeit bezweifelt wird. Sollten Sie davon hören, wären wir für Hinweise sehr dankbar.

-          Lfd. Lohnsteueranmeldung und deren Datenübermittlung

o        § 6 Abs. 3+4 Steuerberatergesetz = Entgeltabrechnung und Lohnsteueranmeldung

 

-          Elektronische Datenübermittlung

o        § 6 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV), und durch Vollmachten

 

-          Inkassobüro

o        Inkassounternehmen für die außergerichtliche Einziehung von Forderungen; per Artikel 1, § 1 Satz 2+3 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz 13.12.1935

o        BGBI I, Seite 3836, i.V.m. 1.Verordnung zur Ausfrg. Rechtsber.g. 13.12.1935

o        Aktenzeichen Genehmigung 371 I  Vogelgesang – 3303/04

 

-          Prüfung:     Gepr. Bilanzbuchhalter – Abschluss vom 27.05.1997; BGBI. I S. 707; ausgestellt von IHK des Saarlandes, Saarbrücken – als Unternehmer      im Rahmen d. § 6 Abs. 3+4 StBerG - siehe oben

 

-          USt-Steuer-Nr.: 075 284 01583

 

-          Kompetenzen fachlich „Inhaber“ siehe dort

Eine Bitte:

Aus Konkurrenzgründen wird dennoch zuweilen behauptet, nicht jeder Unternehmensberater / nicht jeder Gepr. Bilanzbuchhalter dürfe buchen oder Daten übermitteln. Das ist natürlich falsch. Wenn Sie davon hören, unterrichten Sie uns bitte von davon. Vielen Dank. MAIL

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Stand: 21. Oktober 2010    kein Bild? klick: Hauptseite   "Java-Skript" sollte aktiviert sein.
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