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Kompetenzen
gesetzlich I- Buchhaltung /Entgeltabrechnung o § 6 Abs. 3+4 Steuerberatergesetz = Als Bilanzbuchhalter biete ich im Bereich der Buchhaltung lediglich das Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen an. Wünschen Sie Jahresabschlüsse, sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an. Wenn Sie möchten, sprechen wir Ihnen gerne Empfehlungen aus. - Lfd. Lohnsteueranmeldung und deren Datenübermittlung o § 6 Abs. 3+4 Steuerberatergesetz = Entgeltabrechnung und Lohnsteueranmeldung - Elektronische Datenübermittlung o § 6 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV), und durch Vollmachten - Inkassobüro o Inkassounternehmen für die außergerichtliche Einziehung von Forderungen; per Artikel 1, § 1 Satz 2+3 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz 13.12.1935 o BGBI I, Seite 3836, i.V.m. 1.Verordnung zur Ausfrg. Rechtsber.g. 13.12.1935 o Aktenzeichen Genehmigung 371 I Vogelgesang – 3303/04 - Prüfung: Gepr. Bilanzbuchhalter – Abschluss vom 27.05.1997; BGBI. I S. 707; ausgestellt von IHK des Saarlandes, Saarbrücken – als Unternehmer im Rahmen d. § 6 Abs. 3+4 StBerG - siehe oben - USt-Steuer-Nr.: 075 284 01583 - Kompetenzen fachlich „Inhaber“ siehe dort Eine
Bitte: Aus Konkurrenzgründen wird dennoch zuweilen behauptet, nicht jeder Unternehmensberater / nicht jeder Gepr. Bilanzbuchhalter dürfe buchen oder Daten übermitteln. Das ist natürlich falsch. Wenn Sie davon hören, unterrichten Sie uns bitte von davon. Vielen Dank. MAIL |
HMV - Unternehmensberatung Vogelgesang - Tel. 0 68 03 / 98 14 55
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