Abteilung Buchhaltung

 

 

                                                                                                          
      - Beratung an Ihrer Seite -

Innerhalb der lfd. Finanzbuchhaltung erledigen wir - entweder vor Ort, per Outsourcing, oder als Kombimodell:

o         Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, Vor-Ort-Service; große Mengen kein Problem!

o        Buchen Rückstände (dto.)

o        Erstellung und Pflege Kostenstellen, -träger; Schulung der Mitarbeiter

o        Buchen auch vor Ort als "mobile Buchhaltung nach Anweisung" ein - oder mehrmals/Woche

o        Beratung: Verbesserungen u. Gefahren bei Kontenabstimmung, Forderungsmanagement  

o       lfd. Entgeltabrechnung, lfd. Lohnsteueranmeldung

o        Unterstützung bei reiner Vorbereitung und -Organisation des Jahresabschlusses

o        Betriebswirtschaftliche Auswertungen

o        - siehe auch "Produkte" und "Service" bzgl. unserer restlichen Dienstleistungen

o        Es erfolgt keine Steuer- oder Rechtsberatung

Preise...

o        § 6 Abs. 3+4 Steuerberatergesetz = Als Bilanzbuchhalter biete ich im Bereich der Buchhaltung lediglich das Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen an. Wünschen Sie weitere Buchungsarbeiten oder Jahresabschlüsse, sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an. Wir arbeiten auch mit dem Ihren zusammen. Wenn Sie möchten, sprechen wir Ihnen gerne Empfehlungen aus.

  Persönlicher Hinweis:    Kraft Gesetz dürfen z. B. die Gepr. Bilanzbuchhalter im Angestellten-Verhältnis (wie die Steuerberater auch) die Jahresabschlüsse rechtsgültig fertigen. Praktisch das gleiche dürfen selbständige Bilanzbuchhalter fast im ganzen EG-Raum außerhalb Deutschlands. Und dies bei quasi gleichem Ausbildungsstand der Bilanzbuchhalter. Dies zeigt den hohen fachlichen Anspruch der Ausbildung und der Erfordernisse an Bilanzbuchhalter. Nach § 8 Abs. 4 Satz 2 StBerG und Urteil OLG Düsseldorf vom 19.04.2005, I-20 U192/04 dürfen sich Kraft Gesetz "Geprüfte Bilanzbuchhalter" mit Recht auch so bezeichnen. Dieser Hinweis erfolgt auch deswegen, weil von vielen steuerbearbeitenden Berufen gerade diese Kompetenz in der Öffentlichkeit bezweifelt wird. Sollten Sie davon hören, schreiben Sie uns, wir wären wir für Hinweise sehr dankbar.

Nur 1 Beispiel für die öffentliche Anerkennung - und der unangebrachten, vorgenannten Einschränkung - hier nach Meinung einer IHK; weitere können veröffentlicht werden: BVBC-Nachrichten  07/2005:

zurück zu:  HOME     INHALT    Rechengrößen 2011

 

HMV - Unternehmensberatung Vogelgesang - Tel. 0. 68. 03 / 98. 14. 55 - Fax 98.14.66
Stand: 18. März 2011    (kein Bild? klick: Hauptseite   "Java-Skript" sollte aktiviert sein.)

Sie sind mit Ihrem betriebswirtschaftlichen Berater / Kontierer "nur" zufrieden? - Verlangen Sie nach all den Jahren von UNS ein zweites Angebot!
Sie sind mit ihm NICHT zufrieden? - dann erst recht!  Mail: HMV(at)existenzgruendungsplan.de + HMV-Berater(at)gmx.de