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Innerhalb der lfd. Finanzbuchhaltung erledigen wir - entweder vor Ort, per Outsourcing, oder als Kombimodell:o
Buchen
lfd. Geschäftsvorfälle, Vor-Ort-Service; große Mengen kein Problem! o Buchen Rückstände (dto.) o Erstellung und Pflege
Kostenstellen, -träger o Buchen auch vor Ort als "mobile Buchhaltung nach Anweisung" ein - oder mehrmals/Woche o
Beratung: Verbesserungen
u. Gefahren bei Kontenabstimmung, Forderungsmanagement o lfd. Entgeltabrechnung, lfd. Lohnsteueranmeldung o Unterstützung bei reiner Vorbereitung und -Organisation des Jahresabschlusses o Betriebswirtschaftliche Auswertungen o - siehe auch "Produkte" und "Service" bzgl. unserer restlichen Dienstleistungen o Es erfolgt keine Steuer- oder Rechtsberatung o § 6 Abs. 3+4 Steuerberatergesetz = Als Bilanzbuchhalter biete ich im Bereich der Buchhaltung lediglich das Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen an. Wünschen Sie weitere Buchungsarbeiten oder Jahresabschlüsse, sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an. Wir arbeiten auch mit dem Ihren zusammen. Wenn Sie möchten, sprechen wir Ihnen gerne Empfehlungen aus. Nur 1 Beispiel für die öffentliche Anerkennung - und der unangebrachten, vorgenannten Einschränkung - hier nach Meinung einer IHK; weitere können veröffentlicht werden: BVBC-Nachrichten 07/2005:
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