Rechengrößen 2011

 

Beitragssätze - Grenzwerte - Bemessungsgrößen - Beitragsbemessungsgrenzen 2011 :       

Beitragssätze Kranken- u. Pflegeversicherung ab 2011:

Krankenversicherung Prozent
allgemein: 15,5
ermäßigt: 14,9
Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen: 15,5

Der Anteil, den die Arbeitnehmer zahlen müssen, liegt weiterhin um 0,9 Prozentpunkte über dem der Arbeitgeber.

  • Arbeitnehmer zahlen einen Anteil von 8,2 Prozent
  • Arbeitgeber zahlen einen Anteil von 7,3 Prozent

Beitragssätze Pflegeversicherung ab 2011:

Der Beitrag für die Pflegeversicherung beträgt voraussichtlich unverändert 1,95 Prozent. Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren zahlen nach dem sogenannten Kinderberücksichtigungsgesetz einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten. Der Beitragsanteil des Beschäftigten beträgt damit 1,225 Prozent (in Sachsen 1,725 Prozent). Lesen Sie auch unsere

Beitragssätze Rentenversicherung ab 2011:

  • Rentenversicherung: voraussichtlich unverändert 19,9 Prozent
  • Arbeitslosenversicherung: voraussichtlich erhöht auf 3,0 Prozent

Beitragssätze Arbeitslosenversicherung ab 2011:

  • Rentenversicherung: voraussichtlich unverändert 19,9 Prozent
  • Arbeitslosenversicherung: voraussichtlich erhöht auf 3,0 Prozent


Beitragsbemessungsgrenzen:

Kalendertag 123,75 Euro 183,33 Euro 160,00 Euro
Woche 866,25 Euro 1.283,33 Euro 1.120,00 Euro
Monat 3.712,50 Euro 5.500,00 Euro 4.800,00 Euro
Jahr 44.550,00 Euro 66.000,00 Euro 57.600,00 Euro

Krankenversicherungspflichtgrenze:

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2011 in der Krankenversicherung beträgt voraussichtlich 49.500 Euro.

Arbeitnehmer sind übrigens erst dann krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und in den letzten drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat.

Hinweis: Nach dem Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes endet die Versicherungspflicht künftig wieder bei einem einmaligen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die gesetzliche Neuregelung soll bereits zum Jahreswechsel 2010/2011 in Kraft treten. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie an dieser Stelle zeitnah informieren.

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert (Vollversicherung) waren, gilt im Jahr 2011 eine Krankenversicherungspflichtgrenze von voraussichtlich 44.550 Euro.

Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen:

Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt bundeseinheitlich bei 400 Euro monatlich.

Geringverdienergrenze:

Bis zu einer Ausbildungsvergütung von 325 Euro monatlich trägt der Arbeitgeber für im Rahmen der betrieblichen Ausbildung Beschäftigte die Beiträge alleine.

Bezugsgrößen:

Die Bezugsgröße ist für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung. Sie beträgt im Jahr 2011 voraussichtlich:

  • für die Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit 2.555 Euro monatlich

  • für die Renten- und Arbeitslosenversicherung West 2.555 Euro monatlich

  • für die Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost 2.240 Euro monatlich